Informationen für privat Versicherte & Beihilfe
Bevor Sie einen Termin in einer privaten Praxis vereinbaren, klären Sie bitte folgende Punkte mit Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe, damit Ihnen später keine zusätzlichen Kosten entstehen:
- Werden Sprechstunden (GOP Ziffer 812a – Analogziffer für Psychotherapeutische Sprechstunde – 25min) übernommen und wenn ja, wie viele?
- Werden Probatorische Sitzungen (GOP Ziffer 870 – Probatorik – 50min) übernommen und wenn ja, wie viele? Gibt es Pflicht für eine bestimmte Anzahl?
- Welche Unterlagen (z.B. Konsiliarbericht*, Gutachterbericht*) sind für den Antrag notwendig?
- Wie viele Sitzungen (GOP 812a – Analogziffer für Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – 25min; GOP 870 Langzeittherapie – 50min) werden (pro Jahr) übernommen?
- Übernimmt Ihre Versicherung die Analogziffern?
* Konsiliarbericht: Diesen stellt Ihnen ihr Arzt/ihre Ärztin (hausärztliche oder psychiatrische Praxis) aus. Dieser bescheinigt, dass eine ärztliche Abklärung erfolgt ist und derzeit keine Kontraindikationen für eine psychotherapeutische Behandlung bestehen.
* Gutachterbericht: Dies ist ein Bericht, den der/die PsychotherapeutIn, falls notwendig, für Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe erstellt.
